SynthCheck

Warum das plötzlich wichtig ist

Artikel 50 der KI-Verordnung der EU gilt seit dem 2. August 2026. Anbieter generativer KI müssen synthetische Ausgaben so kennzeichnen, dass Maschinen sie erkennen können; die Sanktionen reichen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Die Marker, die dieses Werkzeug liest, werden damit von einer freiwilligen Nettigkeit zur gesetzlichen Pflicht, und der Anteil der KI-Bilder, die sich selbst zu erkennen geben, steigt schnell. Systeme, die vor diesem Datum bereits auf dem Markt waren, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung zu erfüllen, und Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Diese Marker zu entfernen, um synthetische Medien als echt auszugeben, verstößt gegen die Transparenzvorgaben und gegen die Nutzungsbedingungen jedes großen Modellanbieters. Dieses Werkzeug liest Marker. Es entfernt sie nicht.

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